Straßenrechtliche Planfeststellungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz
Die Planfeststellungsbehörde ist als eigenständige Behörde im Landesbetrieb Mobilität angesiedelt. Sie ist verantwortlich für die straßenrechtlichen Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren in ganz Rheinland-Pfalz. Außerdem ist sie Anhörungsbehörde.
Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen dürfen grundsätzlich nur gebaut werden, wenn der Plan vorher festgestellt wurde. Die Planfeststellung ist das übliche Baugenehmigungsverfahren im Straßenbau.
Auf unserer Seite finden Sie Informationen zu unseren aktuell laufenden Planfeststellungsverfahren. Darüber hinaus werden die Planunterlagen in Planfeststellungsverfahren, bei denen nach Maßgabe des „Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung“ (UVPModG) vom 20.07.2017 eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird oder bei denen die UVP-Vorprüfung keine UVP-Pflicht ergeben hat, auch im UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz (www.uvp-verbund.de/rp) veröffentlicht. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Themenschwerpunkte
Die Planfeststellung
Die Planfeststellung ist das Baugenehmigungsverfahren für den Straßenbau
Das Anhörungsverfahren
Informationen und rechtliche Grundlagen zum Anhörungsverfahren
Rechtswirkung der Planoffenlegung
Werden die Unterlagen im Anhörungsverfahren offengelegt, hat dies verschiedene rechtliche Auswirkungen