Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen dürfen grundsätzlich nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. Die Planfeststellung ist das übliche Baugenehmigungsverfahren für den Straßenbau.
Informationen und rechtliche Grundlagen für das Anhörungsverfahren
Werden die Planunterlagen im Rahmen des Anhörungsverfahrens offengelegt, hat dies verschiedene rechtliche Auswirkungen
Anschriften der zuständigen Gerichte
Informationen von A wie Anwaltszwang bis U wie Umweltverträglichkeitsprüfung
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