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Plan·feststellungs·behörde

Der LBM darf Straßen und Radwege

nicht einfach bauen. 

Der LBM darf Straßen und Radwege

auch nicht einfach ändern.

Der LBM braucht immer eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis heißt Baurecht. 

Eine Behörde von dem LBM kümmert sich um das Baurecht.

Dafür gibt es einen Plan.

Der Plan wird gepürft.

Das nennen wir:

Plan·feststellungs·verfahren.
 

Die Plan·feststellungs·behörde

Die Plan·feststellungs·behörde macht

das Plan·feststellungs·verfahren.

Die Plan·feststellungs·behörde gehört zum LBM.

Sie arbeitet aber selbstständig.

Die Planfeststellungsbehörde ist für 

  • Bundes·straßen
  • Landes·straßen
  • Kreis·straßen
  • wichtige Radwege

von ganz Rheinland-Pfalz zuständig.

Die Plan·feststellungs·behörde ist außerdem

Anhörungs·behörde. 

Das macht die Anhörungs·behörde

Die Anhörungs·behörde legt den Plan 

in der Gemeinde aus.

Interessierte Personen können sich den Plan ansehen.

Und Personen von Behörden und Ämtern

können sich den Plan ansehen.

Die Personen haben dafür einen Monat Zeit.


Eine Person ist mit dem Bauplan nicht einverstanden?

Dann schickt die Person eine Beschwerde.

Die Anhörungs·behörde bekommt die Beschwerde.

Vielleicht muss der Plan diskutiert werden.

Das nennt man:

Erörterung. 

 

 

Der Plan·feststellungs·beschluss

Die Plan·feststellungs·behörde sagt

nach der Prüfung:

Der Bauplan ist in Ordnung.

Das ist der Plan·feststellungs·beschluss.

Die Bürger, die Gemeinde oder

Naturschutz·vereine

finden den Beschluss nicht gut?

Dann können sie gegen den Beschluss klagen. 

Andere Verfahren bei Bauplänen

Der Bauplan ist nur klein?

Dann braucht die Plan·feststellungs·behörde nur

  • ein Plan·genehmigungs·verfahren oder 
  • ein Abstimmungs·verfahren.

Die Plan·feststellungs·behörde kann den Plan 

dann schneller genehmigen.

 

Auf dieser Internetseite finden Sie mehr Informationen.

Die Informationen sind zu 

allen aktuellen Plan·feststellungs·verfahren. 

© European Easy-to-Read Logo: Inclusion Europe

Übersetzung: Büro für leichte Sprache - Niederrhein

Prüferinnen für Leichte Sprache: Claudia Möller, Anna Lena Schubert, Anja Wiegang

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Über die Planfeststellungsbehörde

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