Kontakt: Tel.: 0261/3029-1715 oder 0261/3029-1718
Anhörungsverfahren
Erörterungstermin
Gemäß § 17 a Nr. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i.V.m. § 5 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) wird von der Durchführung eines Erörterungstermins abgesehen. Insbesondere wegen der Anzahl der im Verfahren erhobenen Einwendungen ist die Durchführung eines solchen Termins aufgrund der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz nicht möglich.