Das Anhörungsverfahren

Rechtliche Grundlagen für das Anhörungsverfahren

Sinn und Zweck

  • Rechtliches Gehör (§ 28 VwVfG)
  • Information der Betroffenen
  • Ermittlung der abwägungserheblichen Belange (§ 17 FStrG, § 5 LStrG)

Zuständige Behörde

  • Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz ist Planfeststellungs- und zugleich Anhörungsbehörde für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie selbständige Radwege mit überörtlicher, insbesondere touristischer Verkehrsbedeutung (§ 6 Abs. 7 LStrG).

Verfahrensablauf

  • Aufforderung an betroffene Behörden/Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme
  • Veröffentlichung der Planunterlagen auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde/Planoffenlegung in den Gemeinden für die Dauer eines Monats. Einwendungen können bis zu zwei Wochen/ bei UVP-pflichtigen Vorhaben (in der Regel) bis zu einem Monat nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist erhoben werden.
  • Erörterungstermin (Besprechung/Ausräumung von Einwendungen)
Kontakt

Landesbetrieb Mobilität
Rheinland-Pfalz
Planfeststellungsbehörde
Friedrich-Ebert-Ring 14-20
56068 Koblenz
E-Mail
Tel.: 0261/3029-0
Fax: 0261/3029-1923